Die Staatskasse zahlt regelmäßig den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Die Prozesskostenhilfe (PKH) muss beantragt werden. Dem Antrag wird entsprochen, wenn bestimmte monatliche Einkunftsgrenzen nicht überschritten werden und eine Klage Aussicht auf Erfolg bietet.
Regelmäßig werden Sie Prozesskostenhilfe (auch PKH) erhalten, wenn Sie sog. Hartz IV erhalten oder hohe Unterhaltsverpflichtungen haben.